Niederschrift über die Beschlussfassung des Vorstands der
LTG AG, Mölln
(„Gesellschaft“)
vom 28. November 2024, 11:00 Uhr
über die Verlängerung der Laufzeit der LTG AG-Anleihe 03/21 – 03/24
(„Anleihe“)
Der Vorstand der Gesellschaft fasst unter Verzicht auf alle durch Gesetz und Satzung vorgeschriebenen Formen und Fristen für die Einberufung und Abhaltung einer Vorstandssitzung einstimmig mit allen Stimmen folgenden Beschluss:
Gemäß § 3 Abs. 2 S 1 der Anleihebedingungen der LTG AG-Anleihe 03/21 – 03/24 (ISIN DE000A3E5FQ1) ist die Gesellschaft berechtigt, die Laufzeit der Schuldverschreibung zweimal, um jeweils zwölf Monate zu verlängern, ohne dass es der Zustimmung der Anleger bedarf.
Der Vorstand beschließt hiermit, von diesem Recht Gebrauch zu machen und die Laufzeit der Anleihe bis zum 21. März 2026 zu verlängern.
Mölln, den 28. November 2024
LTG AG
Der Vorstand